AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 01.11.2019)
- Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages über ein Saunafloß, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet, und der Firma „Kretschmann GbR (Seekult)“, Inhaber Alexander Kretschmann und Maximilian Kretschmann, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, abgeschlossen wird. Der Charterer erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Buchung für sich und alle Mitreisenden an.
- Zustandekommen des Chartervertrages
Der Charterer kann sich auf unserer Webseite (www.seekult.com) über unsere Boote, das Revier sowie über verfügbare Termine (www.seekult.com/das-saunafloss-mieten/preise-leistungen/) informieren und eine verbindliche Buchung an den Vercharterer senden. Für die verbindliche Buchung sind die Angabe der Personenanzahl, die Charterzeit sowie die personengebundenen Daten notwendig. Mit der Buchung über unsere Webseite bestätigt der Charterer die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer Preise gemäß Preisliste sowie ggf. gewünschte Zusatzleistungen, AGB´s und der Datenschutzerklärung. Ein rechtsgültiger Vertrag (Chartervertrag) zwischen dem namentlich genannten Charterer und dem Vercharterer kommt erst mit dem Eingang einer Buchungsbestätigung beim Charterer zustande.
- Vertragsrücktritt des Charterers
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Charterer besteht gem. § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB sowie § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Der Vercharterer räumt dem Charterer dennoch das Recht ein, jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer, vom Chartervertrag zurück zu treten.
Bei jedem Rücktritt vom Vertrag fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € an. Darüber hinaus fällt eine gemäß nachfolgenden Fristen gestaffelte Rücktrittsentschädigung an, falls das Boot nicht anderweitig vermietet wird.
- a) Rücktritt mehr als 180 Tage vor Charterbeginn: 30% des Charterpreises, b) Rücktritt mehr als 90 Tagen vor Charterbeginn: 60% des Charterpreises c) Rücktritt mehr als 42 Tagen vor Charterbeginn: 80% des Charterpreises d) Rücktritt weniger als 42 Tage vor Charterbeginn: 100% des Charterpreises
Für den Verlauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vercharterer maßgeblich. Der Vercharterer ist zur Aufrechnung der erhaltenen Anzahlung berechtigt. Zur Risikoabsicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Charterpreis und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Charterpreis umfasst das Saunafloß mit Ausstattung gemäß Inventarliste.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und per Email verschickt wird, ohne Abzug fällig und auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und begründet ein Stornierungsrecht des Vercharterers.
- Übergabe und Rücknahme des Saunafloß
Heimathafen unseres Saunafloß ist der WSC-Potsdam in der Tschudistrasse 9; 14476 Potsdam. Übergabe und Rückgabe der Saunafloß erfolgen im Heimathafen. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt gemäß den im Chartervertrag benannten Uhrzeiten am Anreise- und Abreisetag.
Alle Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden. Es befindet sich ein Parkplätz am WSC bzw. mehrere im näheren Umfeld der Charterbasis.
Der Charterer muss gewährleisten, dass entsprechend § 1.02 BinSchStrO mindestens ein volljähriges Crewmitglied, das zum Führen des Bootes körperlich und geistig befähigt ist und eine weitere – mindestens 18 Jahre alte Person – zur Besatzung gehören. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Saunafloß für den Fall zu verweigern, dass am Charterer bzw. am benannten Schiffsführer erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Sportbootes verbleiben. Eine Nachschulung kann auf Wunsch entgeltlich erfolgen.
Der Vercharterer übergibt dem Charterer das Saunafloß in betriebsbereitem und gereinigtem Zustand. Er weist den Charterer zu Charterbeginn in die Bedienfunktionen des Saunafloßes ein. Das Saunafloß wird mit vollem Treibstofftank und einer gefüllten Gasflasche übergeben.
Der Zustand des Saunafloßes und die Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Vercharterer gemeinsam überprüft und festgestellt. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand des Übergabeprotokolls und der Inventarliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind sowie die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet ist. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Saunafloßes nach Maßgabe der Checkliste.
Das Saunafloß ist am Ende der vereinbarten Charterzeit am Heimathafen dem Vercharterer von persönlichen Sachen und Müll beräumt, mit gespültem Geschirr und in besenreinem Zustand zurückzugeben. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor. Der Charterer ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des Saunafloßes am Heimathafen. Er hat seine Route so einzurichten, dass selbst bei unvorhergesehenen Verzögerungen (z. B. schlechte Wind- und Wetterverhältnisse) ein rechtzeitiges Eintreffen im Heimathafen gewährleistet ist. Wird das Boot schuldhaft erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstehenden Schaden des Vercharterers zu tragen. Der Charterer verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
Bei der Rückgabe nehmen Charterer und Vercharterer eine Überprüfung des Saunafloßes und seiner Einrichtung vor. Bootszustand, Vollständigkeit und Zustand der Ausrüstung und des Inventars werden anhand der Checkliste überprüft und festgestellt. Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt, sofern eine konkrete Bezifferung nicht möglich sein sollte, und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Dem Charterer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
Verlässt der Charterer das Saunafloß an einem anderen Ort als dem Heimathafen zur Rückgabe, so hat er alle Aufwendungen der Überführung zum Heimathafen zu tragen. Weitere Schäden, die durch die verspätete Rückgabe beim Vermieter eintreten – wie Ausfall der Nachfolgecharter – hat der Chartere ebenfalls zu ersetzen, es sei denn er weist nach, dass er die Verspätung nicht verschuldet hat.
- Versicherung und Kaution
Im Charterpreis für das Saunafloß sind eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung für das Saunafloß enthalten. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 €. Die Höhe der Kaution beträgt 500 € und ist vor Fahrtantritt in bar beim Vercharterer zu hinterlegen. Die Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens sind Bestandteil des Chartervertrages und können auf Wunsch vor einem Vertragsabschluss in Textform angefordert werden. Für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig (u. a. Trunkenheit) durch den Charterer oder seine Mitreisenden verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Der Abschluss der o. g. Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden, die von der Versicherung nicht ersetzt werden. Die vom Vercharterer abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen. Die unter 7. geregelte Haftung des Vercharterers bleibt davon unberührt. Ebenso ausgeschlossen vom Versicherungsumfang ist die Beschädigung oder der Verlust von Inventar und der Bootsausrüstung.
- Haftung des Vercharterers
Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen. Die Haftung des Vercharterers bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzungen des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden am Saunafloß oder der Ausrüstung, welche die Nutzung des Saunafloßes für den beabsichtigten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
Sollte der Vercharterer infolge unvorhergesehener Ereignisses, so z. B. infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streik, Unwetter oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Saunafloß zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Charterer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vercharterer berechtigt, dem Charterer einen Ausweichtermin anzubieten. Tritt der Vercharterer zurück, wird der Charterpreis zurückerstattet. Bei einem Ausfall des Saunafloßes während der Mietzeit haftet der Vercharterer weder für die entgangene Urlaubsfreude, noch für sonstige Schäden. Es gilt eine Standzeit von bis zu 48 Stunden ab Eingang einer Schadensmeldung des Charterers an den Vercharterer als vereinbart. Für diesen Zeitraum ist der Charterer nicht berechtigt, ganz oder teilweise eine Rück- oder Teilrückzahlung des Charterpreises zu verlangen.
- Pflichten und Haftung des Charterers
Der Charterer versichert, das Saunafloß verantwortlich zu führen und sich vor Beginn der Reise über sämtliche örtlichen und tatsächlich relevanten Umstände (Witterung, Häfen, Schleusen, Sperrungen) im Hinblick auf die beabsichtige Reiseroute (Törn) zu informieren.
Der Charterer hat sich über die konkreten Maße des Bootes (insbesondere Tiefgang und Durchfahrtshöhe) in der Bordmappe zu informieren. Für das Fahren gilt eine Promillegrenze von 0,0 Promille für den Schiffsführer.
Das Fahren mit dem Saunafloß ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sowie bis Windstärke 4 (etwa 28 km/h) gestattet. Nachtfahrten oder Fahrten bei Dunkelheit sowie bei über Windstärke 4 sind verboten.
Die Nutzung eines Kohlegrills und offenem Feuer (z.B. Kerzen und Fackeln) ist auf dem Saunafloß ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und Verschmutzungen am Saunafloß werden mit eine Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.
Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Saunafloß und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Saunafloß, Teile des Saunafloß oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vercharterers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vercharterers beruhen.
Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen.
Der Charterer verpflichtet sich, das Saunafloß wie sein Eigentum nach den „Regeln guter Seemannschaft“ zu behandeln und zu handhaben. Er trägt die Verantwortung für den Umgang mit dem Saunafloß. Dies gilt auch für den Fall, dass das Führen des Saunafloßes anderen Mitreisenden überlassen wird. Der Charterer darf das Saunafloß ausschließlich auf Binnengewässern in Berlin, Brandenburg führen.
Die Wartung und Reinigung des Daches bzw. der techn. Komponenten (Solar-Module) obliegt ausschließlich dem Vercharterer. Die Nutzung des Saunafloßdaches und der Aufstiegsleiter ist dem Charterer ausdrücklich untersagt. Während der Fahrt dürfen keine Personen an den vorderen oder hinteren Kanten des Saunafloßes sitzen. Bei Zuwiderhandlung entstehende Schäden sind vollständig vom Charterer zu tragen. Desweiteren ist es ausdrücklich untersagt während der Fahrt die geheizte Sauna zu benutzen.
Der Charterer darf keine Veränderungen am Saunafloß oder dem Zubehör vornehmen. Das Saunafloß darf ohne Zustimmung des Vercharterers weder an Dritte weitergegeben, noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Der Charter verpflichtet sich, das Boot nur mit der zugelassenen Personenanzahl zu belegen.
Der Törn ist so zu planen, dass auch bei schwierigen Wetter- und Seeverhältnissen eine zeitgerechte Rückkehr möglich ist.
Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Bei Zuwiderhandlungen hat der Charterer sämtlichen hieraus resultierenden Schaden zu tragen.
Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
Der Charterer hat den Vercharterer bei Schäden, Havarien, Kollisionen, Grundberührungen und sonstigen außergewöhnlichen Umständen, wie Diebstahl oder Beschlagnahme, unverzüglich telefonisch (siehe angegebene Kontaktdaten auf dem Chartervertrag) zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei dem Verdacht des Vorliegens vorgenannter Umstände.
Des Weiteren hat der Charterer unverzüglich die zuständige Polizei sowie das zuständige Hafenamt zu verständigen und ein ausführliches Protokoll anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
Der Charterer ist nicht befugt eigenmächtig Veränderungen oder Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Charterer darf notwendige Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vercharterer in Auftrag geben bzw. durchführen lassen.
Die Originalrechnung sowie die defekten Teile hat der Charterer aufzubewahren. Reparaturkosten, die vom Charterer zu verantworten sind, sind von diesem selbst zu tragen. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Saunafloß nicht behindern, muss der Charterer den Vercharterer telefonisch (siehe angegebene Kontaktdaten auf dem Chartervertrag) benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.
Hunde sind an Bord gestattet. Der Preis für den erhöhten Reinigungsaufwand wird bei der Buchung angezeigt. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.
Die Nutzung Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vercharterer weist darauf hin, dass bestimmte körperliche Einschränkungen die Nutzung der Sauna nicht zulassen. In Zweifelfällen sollte vor Benutzung der Hausarzt konsultiert werden.
Der Charterer verpflichtet sich, die Bedienungsanleitung zu beachten und die gesetzlichen Unfälle und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Vor und nach Gebrauch der Sauna ist darauf zu achten, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt den Saunaraum betreten sowie den Ofen nicht berühren.
- Änderungsvorbehalt
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung unserer Saunaflöße kann es zu Abweichungen gegenüber den Angaben auf der Webseite oder Vertriebsunterlagen kommen. Insofern stehen alle Angaben auf der Webseite, in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Flyern, technischen Unterlagen u. ä. unter dem Vorbehalt der technischen (z. B. Abmessungen und Ausstattungen) und optischen (z. B. Farben) Änderung und Verbesserung.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Potsdam. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In solchen Fällen wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.
- Datenschutz
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie unsere gesonderten Hinweise zum Datenschutz. Sofern auf unserer Webseite www.seekult.com <die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.